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Am
3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) in Kraft
getreten. In dieser Verordnung werden zusammenfassend
einerseits das Bereitstellen
und Benutzen von Arbeitsmitteln sowie
überwachungsbedürftigen
Anlagen geregelt
und andererseits Mindestanforderungen
an die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
beschrieben.
Die
BetrSichV führt viele bisher einzeln
geltende staatliche Regelungen im Arbeits-
und Gesundheitsschutz zusammen
und schreibt diese auf der Grundlage
des Arbeitsschutzgesetzes fort. Ziel der
BetrSichV ist es, ein geordnetes, einheitliches
staatliches Sicherheitsrecht zu
schaffen, das eine Weiterentwicklung des
Sicherheitsniveaus unterstützen soll. Dies
geschieht im Einklang mit dem EG-Recht
durch die Trennung der Bereiche Betrieb
und Beschaffenheit von Arbeitsmitteln.
Das
Verhältnis zwischen staatlichem Arbeitsschutzrecht
und Unfallverhütungsvorschriften
wird neu geordnet.
Die
genannten Ziele sollen durch die
Grundbausteine der BetrSichV verwirklicht
werden.
Diese
sind folgendermaßen strukturiert:
● einheitliche Gefährdungsbeurteilung
für Arbeitsmittel,
● sicherheitstechnische Bewertung
überwachungsbedürftiger
Anlagen,
● Stand der Technik als einheitlicher
Sicherheitsmaßstab,
● Mindestanforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit
sie nicht schon europäisch oder spezialgesetzlich geregelt
sind.
Das
für den Status der Unfallversicherungsträger
wesentliche und wichtige „Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
– Gesetzliche Unfallversicherung (SBG VII)” ist in
diesem Zusammenhang bisher vom Gesetzgeber nicht geändert
worden.
Viele
arbeitsmittelspezifische Inhalte der
Unfallverhütungsvorschriften werden in die Technischen Regeln
zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) übernommen bzw. sind
zur Übernahme geplant.
Da
die Umsetzung der EG-Richtlinien nur durch staatliche Regeln oder
Verordnungen erfolgt, werden die Unfallversicherungsträger
keine neuen auf Arbeitsmittel abgestellte
Unfallverhütungsvorschriften erarbeiten.
Unabhängig
davon werden die Unfallversicherungsträger weiterhin
„Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI)” und
andere Handlungshilfen bereitstellen.
In
dieser Broschüre wird den Unternehmen ein Überblick
über den derzeitigen Regelungsinhalt gegeben und die daraus
resultierenden Konsequenzen erläutert.
Inhaltsverzeichnis:
1 Was will die Betriebssicherheitsverordnung?
2 Wesentliche Inhalte und Begriffe
3 Konkretisierende Regelungen – Technische Regeln
4 Was ist von den Unfallverhütungsvorschriften geblieben?
5 Wann und wofür gibt es die Vermutungswirkung?
6 Gefährdungsbeurteilung
7 Beschaffenheitsanforderungen
8 Überwachungsbedürftige Anlagen –
Sonderregelungen und Besonderheiten
9 Explosionsschutzdokument
10 Was ist bei Prüfungen zu beachten?
11 Was ist eine befähigte Person/zugelassene
Überwachungsstelle?
12 Prüffristen
13 Steigt die Verantwortung der Arbeitgeber,
des Betreibers und der Vorgesetzten?
14 Zusammenfassung und Ausblick
Anlage: Betriebssicherheitsverordnung (Gesetzestext)
Quellennachweis.
Stichwortverzeichnis
Verfasser:
Dipl.-Ing. Dieter Krause,
Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, Düsseldorf
Dipl.-Chem. Angelika Notthoff,
Bezirksregierung Düsseldorf, Abteilung Umwelt, Arbeitsschutz
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