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Betriebssicherheitsverordnung
Wissen für die Praxis

Krause • Notthoff
2. Auflage • Ausgabe Oktober 2008
ISBN: 978-3-934966-92-5
132 Seiten • € 14,80


Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft getreten. In dieser Verordnung werden zusammenfassend einerseits das Bereitstellen und Benutzen von Arbeitsmitteln sowie überwachungsbedürftigen Anlagen geregelt und andererseits Mindestanforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln beschrieben. 

Die BetrSichV führt viele bisher einzeln geltende staatliche Regelungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zusammen und schreibt diese auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes fort. Ziel der BetrSichV ist es, ein geordnetes, einheitliches staatliches Sicherheitsrecht zu schaffen, das eine Weiterentwicklung des Sicherheitsniveaus unterstützen soll. Dies geschieht im Einklang mit dem EG-Recht durch die Trennung der Bereiche Betrieb und Beschaffenheit von Arbeitsmitteln. 

Das Verhältnis zwischen staatlichem Arbeitsschutzrecht und Unfallverhütungsvorschriften wird neu geordnet. 

Die genannten Ziele sollen durch die Grundbausteine der BetrSichV verwirklicht werden. 

Diese sind folgendermaßen strukturiert: 
● einheitliche Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel, 
● sicherheitstechnische Bewertung überwachungsbedürftiger Anlagen, 
● Stand der Technik als einheitlicher Sicherheitsmaßstab,
● Mindestanforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit sie nicht schon europäisch oder spezialgesetzlich geregelt sind.

Das für den Status der Unfallversicherungsträger wesentliche und wichtige „Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung (SBG VII)” ist in diesem Zusammenhang bisher vom Gesetzgeber nicht geändert worden.

Viele arbeitsmittelspezifische Inhalte der Unfallverhütungsvorschriften werden in die Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) übernommen bzw. sind zur Übernahme geplant.

Da die Umsetzung der EG-Richtlinien nur durch staatliche Regeln oder Verordnungen erfolgt, werden die Unfallversicherungsträger keine neuen auf Arbeitsmittel abgestellte Unfallverhütungsvorschriften erarbeiten.

Unabhängig davon werden die Unfallversicherungsträger weiterhin „Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI)” und andere Handlungshilfen bereitstellen.

In dieser Broschüre wird den Unternehmen ein Überblick über den derzeitigen Regelungsinhalt gegeben und die daraus resultierenden Konsequenzen erläutert.

Inhaltsverzeichnis:

1 Was will die Betriebssicherheitsverordnung?
2 Wesentliche Inhalte und Begriffe
3 Konkretisierende Regelungen – Technische Regeln
4 Was ist von den Unfallverhütungsvorschriften geblieben?
5 Wann und wofür gibt es die Vermutungswirkung?
6 Gefährdungsbeurteilung
7 Beschaffenheitsanforderungen
8 Überwachungsbedürftige Anlagen – Sonderregelungen und Besonderheiten
9 Explosionsschutzdokument
10 Was ist bei Prüfungen zu beachten?
11 Was ist eine befähigte Person/zugelassene Überwachungsstelle?
12 Prüffristen
13 Steigt die Verantwortung der Arbeitgeber, des Betreibers und der Vorgesetzten?
14 Zusammenfassung und Ausblick
Anlage: Betriebssicherheitsverordnung (Gesetzestext)
Quellennachweis.
Stichwortverzeichnis

Verfasser:
Dipl.-Ing. Dieter Krause, Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, Düsseldorf
Dipl.-Chem. Angelika Notthoff, Bezirksregierung Düsseldorf, Abteilung Umwelt, Arbeitsschutz