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Bei Elektro-Ausbildungsstätten, mit
Übungs- und Versuchseinrichtungen,
handelt es sich um Unterrichtsräume
oder -bereiche, die der Wissensvermittlung
dienen.
Dazu gehört auch das Experimentieren
mit elektrischen Betriebsmitteln, Baugruppen,
Bauteilen oder elektrischen Einrichtungen
zu fachpraktischen Übungsoder
Versuchszwecken, z. B. in Ausbildungswerkstätten,
Werk- und Praktikumsräumen.
Bei solchen Einrichtungen ist ein vollständiger
Berührungsschutz aufgrund
der Geräteanordnung und des Übungsaufbaus
nicht immer sichergestellt. Es
können Gehäuseabdeckungen bzw.
-verkleidungen entfernt sein, auch werden
zur Störungssuche und Fehlereingrenzung
Messungen an aktiven unter
gefährlicher Spannung stehenden Teilen
des Übungs- oder Verdrahtungsaufbaus
vorgenommen.
Derartige Arbeiten, wie sie von Experimentierenden
in Ausbildungsstätten unter
der Nutzung von elektrischer Energie an
oder in der Nähe von berührungsgefährlichen
Teilen bei Schaltungs- und Messaufgaben
vorgenommen werden, erfordern
das Vorhandensein einer den Regelwerken
entsprechenden Experimentierstätte,
die eine höchstmögliche Sicherheit
bei der Arbeit gewährleistet.
Immer wenn Gefahr durch elektrischen
Schlag besteht, sind technische und
organisatorische Maßnahmen zu treffen,
denn nur eine vorschriftsmäßig eingerichtete
Elektro-Ausbildungsstätte bietet
die Gewähr für die notwendige, alle
gegenwärtige Erkenntnisse berücksichtigende
Arbeitssicherheit und ermöglicht
die in jeder Hinsicht ordnungsgemäße
und in hohem Maße sichere Durchführung
von Übungen und Experimentierarbeiten.
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