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Lärm
als unerwünschtes Geräusch kann stören,
belästigen,
gesundheitlich schädigen oder die Leistungsfähigkeit
mindern.
Mit
der neuen Lärm-
und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung wurde die
Europäische Richtlinie „Lärm“
(2003/10/EG) in nationales Recht umgesetzt.
Der
Lärm am Arbeitsplatz soll nun präventiver (bei
niedrigeren
Schalldruckpegeln – den sog. Auslösewerten)
reduziert
werden.
Die
Erfassung der Lärmbelastungen nun als Tages-Lärmexpositionspegel
/ Beurteilungspegel
und die Dokumentation im
Messbericht oder in einer Lärmkarte sind die
Grundlage für präventive
Maßnahmen.
Die
Aufstellung von Programmen
mit technischen Maßnahmen
erleichtert die Arbeiten zur Lärmminderung und ist schon
langjährig in der Unfallverhütungsvorschrift
"Lärm" (BGV
B 3) vorgeschrieben.
Nach
der neuen Verordnung (LärmVibrationsArbSchV) sind diese
Programme
z.B. schon ab 85 dB(A) aufzustellen und auch die
"Lärmbereiche"
sind ab diesem Wert zu kennzeichnen.
Die
Broschüre – Lärmminderung am Arbeitsplatz
– Teil
3 der Reihe „Lärm“ beinhaltet sehr
anschaulich die
technischen Grundlagen
zur Lärmminderung mit Praxisbeispielen.
Erläutert wird auch die systematische Vorgehensweise zur
Lärmminderung an Arbeitsmitteln und auf den Ausbreitungswegen
zu exponierten Personen, sowie die Arbeiten zur Auflistung der
geforderten Programme (in Schriftform und mit einer
Prioritätenliste).
Erreichbare
Minderungen und die zu erwartenden Tages-Lärmexpositionspegel
(Immissionen) können mit Hilfe der erläuterten
Grundlagen
abgeschätzt werden.
Somit
ist die Broschüre eine aktuelle Information und eine
umfassende
Hilfe für den Praktiker im betrieblichen Arbeitsschutz.
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