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Broschüre wendet sich an Arbeitgeber von kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU) und an Fachkräfte, welche die
Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
unterstützen.
Mit
dem Arbeitsschutzgesetz (nationale Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie
89/391/EWG von 1989) wurde entsprechend den Vorgaben der
Europäischen Union eine umfassende Rechtsgrundlage
für den betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland
geschaffen.
Das
Ziel des Gesetzes ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz der
Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des
Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Sicherheit
und Gesundheitsschutz sollen vorausschauend und vorsorglich betrieben
werden, noch ehe konkrete Gefahren entstehen. Dieses
präventive Vorgehen fordert das Arbeitsschutzgesetz ein, in
dem es den Arbeitgeber verpflichtet, eine Beurteilung der
Arbeitsbedingungen vorzunehmen und die erforderlichen
Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Mittlerweile ist
die Gefährdungsbeurteilung das zentrale Instrument im
Arbeitsschutz geworden.
Die
10. Auflage des Leitfadens für die
Gefährdungsbeurteilung ist wie seine Vorgänger eine
praktische Anleitung zur Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung.
Gegenüber
früheren Auflagen wurden viele Begriffe präzisiert
und den internationalen Normen angepasst. Damit wird das Ziel verfolgt,
eine „gemeinsame Sprache“ auf internationaler Ebene
zu sprechen (z.B. bei der oft geforderten Risikobewertung als
Voraussetzung für eine Auftragsvergabe).
Neben
dem zentralen Thema der Broschüre, wie eine
Gefährdungsbeurteilung effektiv, zielorientiert und vor allem
systematisch durchgeführt wird, finden die Anwender Aussagen
zum Entstehen von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen.
Dieses Grundverständnis ist für den
präventiven Ansatz sehr wichtig.
Da
die Ursachen für gesundheitliche Risiken nicht nur die
konkreten Arbeitsbedingungen vor Ort sein können, sondern
vielfach in der betrieblichen Organisation begründet sind,
wurde dieser Thematik ein eigenes Kapitel gewidmet.
Der
Leitfaden soll mithelfen, die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes nicht
als ein bürokratisches Muss, sondern als Voraussetzung
für ein gesundes Management zu verstehen.
Die
Autoren:
• Dr.
rer. nat. habil. Harald Gruber, Leiter der Hauptabteilung "Allgemeine
Fragen der Prävention", Berufsgenossenschaft Holz und Metall
• Dipl.-Ing. Beate Mierdel, Unfallkasse
Sachsen
• Dipl.-Ing.
Marlies Kittelmann, Bundesanstalt Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA), Sitz Dresden
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