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Checkliste
für die Überprüfung von Arbeitsmitteln
gemäß Anhang 1 Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)
von 3.10.2002
Download des PDF-Dokumentes [ Checkliste ]
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und "speichern unter ..." anwählen).
Arbeitsmittel, die im Europäischen Wirtschaftsraum betrieben
werden, müssen bezüglich Ausrüstung die
Mindestvorschriften der EG-Arbeitsmittel-Benutzungs-Richtlinie
89/655/EWG und deren Änderungen erfüllen. Dies gilt
auch für Maschinen und Anlagen.
Eine entsprechende Forderung enthält die am 3.10.2002 in Kraft
getretene Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die die o.a.
EG-Richtlinie von 1989 und deren Änderungen in deutsches Recht
umsetzt.
Neue Maschinen mit CE-Kennzeichnung, die u.a. nach der
EG-Maschinen-Richtlinie gebaut sind, erfüllen
grundsätzlich die Mindestvorschriften der
EG-Arbeitsmittel-Benutzungs-Richtlinie. Alt- und Gebrauchtmaschinen
ohne CE-Kennzeichnung müssen ggf. nachgerüstet werden.
Mit Hilfe der Checkliste läßt sich feststellen, ob
vorhandene Arbeitsmittel die Mindestvorschriften der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllen bzw. eine
Anpassung erforderlich ist.
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