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 Maschinen > Sichere Maschinen in Europa > Checkliste gemäß Anhang 1 BetrSichV

 
 

Checkliste für die Überprüfung von Arbeitsmitteln gemäß Anhang 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
von 3.10.2002

Download des PDF-Dokumentes [ Checkliste ] (ggf. müssen Sie den Link mit der RECHTEN Maustaste anklicken und "speichern unter ..." anwählen).

Arbeitsmittel, die im Europäischen Wirtschaftsraum betrieben werden, müssen bezüglich Ausrüstung die Mindestvorschriften der EG-Arbeitsmittel-Benutzungs-Richtlinie 89/655/EWG und deren Änderungen erfüllen. Dies gilt auch für Maschinen und Anlagen.

Eine entsprechende Forderung enthält die am 3.10.2002 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die die o.a. EG-Richtlinie von 1989 und deren Änderungen in deutsches Recht umsetzt.

Neue Maschinen mit CE-Kennzeichnung, die u.a. nach der EG-Maschinen-Richtlinie gebaut sind, erfüllen grundsätzlich die Mindestvorschriften der EG-Arbeitsmittel-Benutzungs-Richtlinie. Alt- und Gebrauchtmaschinen ohne CE-Kennzeichnung müssen ggf. nachgerüstet werden.

Mit Hilfe der Checkliste läßt sich feststellen, ob vorhandene Arbeitsmittel die Mindestvorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllen bzw. eine Anpassung erforderlich ist.