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 Vordrucke > arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen


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Laut Unfallverhütungsvorschrift muß der Unternehmer dafür sorgen, dass alle in Lärmbereichen Beschäftigte durch Vorsorgeuntersuchungen überwacht werden.

So können lärmbedingte Gehörerkrankungen schon im Frühstadium erkannt werden. Es werden so z.B. auch andere Erkrankungen des Gehörs festgestellt, die eine Tätigkeit in Lärmbereichen nicht zulassen.

Um die Untersuchungstermine nachzuhalten zu können, gibt es für den Unternehmer u.a. die

Gesundheitskartei

Die Dokumentation erfolgt auf der

Ärztlichen Bescheinigung 

Ohne eine solche Bescheinigung darf der Unternehmer keine Personen in Lärmbereichen beschäftigen.

Für den Facharzt für Arbeitsmedizin oder Betriebsmediziner gibt es u.a. folgende Untersuchungsbögen:


LÄRM I - Siebtest - 

LÄRM II - Ergänzungsuntersuchung - 

LÄRM III - erweiterte Ergänzungsuntersuchung - 

Die auf diesen Untersuchungsbogen eingetragenen Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und nur der Arzt und eine etwa auswertende Stelle bekommen davon Kenntnis.

Preise (Mindestbestellmenge je Sorte 10 Stück):
Vordruck Lärm I - Siebtest: 0,35 Euro/Stück
Vordruck Lärm II - Ergänzungsuntersuchung: 0,35 Euro
/Stück
Vordruck Lärm III - Erw. Ergänzungsuntersuchung: 0,45 Euro
/Stück
Gesundheitskarteikarten (für arbeitsmedizinische Vorsorge): 0,35 Euro
/Stück
Ärztliche Bescheinigungen: 0,55 Euro
/Stück