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Laut
Unfallverhütungsvorschrift muß der Unternehmer
dafür sorgen, dass alle in Lärmbereichen
Beschäftigte durch Vorsorgeuntersuchungen überwacht
werden.
So können lärmbedingte Gehörerkrankungen
schon
im Frühstadium erkannt werden. Es werden so
z.B. auch andere Erkrankungen des Gehörs
festgestellt, die eine Tätigkeit in Lärmbereichen
nicht zulassen.
Um die Untersuchungstermine nachzuhalten zu können, gibt es
für den Unternehmer u.a. die
• Gesundheitskartei
Die
Dokumentation erfolgt auf der
• Ärztlichen
Bescheinigung
Ohne
eine solche Bescheinigung darf der Unternehmer keine Personen in
Lärmbereichen beschäftigen.
Für
den Facharzt für Arbeitsmedizin oder Betriebsmediziner gibt es
u.a. folgende Untersuchungsbögen:
• LÄRM I - Siebtest -
• LÄRM II - Ergänzungsuntersuchung -
• LÄRM III - erweiterte Ergänzungsuntersuchung -
Die auf diesen Untersuchungsbogen eingetragenen Untersuchungsergebnisse
unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und nur der Arzt
und eine etwa auswertende Stelle bekommen davon Kenntnis.
Preise
(Mindestbestellmenge je Sorte 10 Stück):
Vordruck
Lärm I - Siebtest: 0,35 Euro/Stück
Vordruck
Lärm II - Ergänzungsuntersuchung: 0,35 Euro/Stück
Vordruck Lärm III - Erw.
Ergänzungsuntersuchung: 0,45 Euro/Stück
Gesundheitskarteikarten
(für arbeitsmedizinische Vorsorge): 0,35 Euro/Stück
Ärztliche
Bescheinigungen: 0,55 Euro/Stück
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