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 Vordrucke > BK-Aanzeige


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Anzeige des Unternehmers bei Anhaltspunkten

für eine Berufskrankheit

Die Anzeige ist zu erstatten, wenn der Unternehmer bzw. der Bevollmächtigte aufgrund seines persönlichen Kenntnisstandes Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Berufskrankheit (BK) vorliegen könnte. 

Die Anzeige ist hiernach nicht erst bei Vorliegen einer BK zu erstatten, sondern bereits bei Vorhandensein von Anhaltspunkten. Nur wenn der UV-Träger zu einem frühen Zeitpunkt von dem Krankheitsfall erfährt, kann er vorbeugend tätig werden. 

Die Anzeige ist binnen drei Tagen zu erstatten, nachdem der Unternehmer von den Anhaltspunkten für eine BK Kenntnis erlangt hat.

Preis: 0,55 Euro (Mindestbestellmenge 10 Stück)